Erbrecht - Scheidungstestament |
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Der frisch geschiedene Ehegatte, der seine Vermögensnachfolge für den Fall seines Todes regeln möchte, hat meist ein Ziel. |
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Auf keinen Fall soll der ungeliebte frühere Ehegatte noch etwas aus seinem Vermögen erhalten. Damit dies verhindert wird, muss der geschiedene Ehegatte Vorsorge treffen, denn es ist durchaus möglich, dass Teile des Vermögens auf Umwegen über die gemeinsamen Kinder dem früheren Ehegatten zufließen. Stirbt nämlich der eine Ehegatte vor einem seiner Kinder und stirbt dann eines dieser Kinder vor seinem überlebenden Elternteil ohne eigene Kinder zu hinterlassen, ist der geschiedene Ehegatte gesetzlicher Erbe und hat auch ein Pflichtteilsrecht. Darüber hinaus geht bei noch minderjährigen Kindern die elterliche Sorge und damit auch die Vermögenssorge auf den ungeliebten geschiedenen Ehegatten über. Beispiel: Frieda ist von ihrem Mann Manfred geschieden. Aus der Ehe sind zwei Kinder, nämlich die Tochter Karin und der Sohn Kurt hervorgegangen. Die elterliche Sorge für Karin und Kurt steht beiden Elternteilen gemeinsam zu. Frieda hat ein Testament errichtet, in dem sie ihre Kinder Karin und Kurt als Alleinerben zu je 1/2 Anteil eingesetzt hat. Frieda verstirbt bei einem Autounfall. Karin und Kurt erben das gesamte Vermögen von Frieda, sind aber noch minderjährig. Nach dem Tod von Frieda steht Manfred die elterliche Sorge für Karin und Kurt allein zu. Das Sorgerecht umfasst auch die Vermögensverwaltung. Das bedeutet, dass Manfred über das Vermögen seiner minderjährigen Kinder verfügen kann. Vier Jahre nach dem Tod von Frieda verstirbt auch Karin ohne eigene Kinder hinterlassen zu haben. Nach ihrem Tod erbt Manfred als gesetzlicher Erbe von Karin deren gesamtes Vermögen, das ausschließlich aus dem von der Mutter Frieda geerbten Vermögen besteht. Wer dergleichen verhindern will, sollte Vorsorge treffen! Es bieten sich die folgende Lösungswege an:
Anmerkung: Der Anordnung eines Herausgabevermächtnisses ist der Vorzug einzuräumen, da Vorerben gewissen unabänderbaren Beschränkungen unterliegen. Stand: 26.04.2005 |
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