Feststellungsklage auf Bestehen des Pflichtteilsanspruches entfällt mit Tod des Erblassers.
Nach Streitigkeiten über die künftige Ausgestaltung der Erbansprüche hatte ein Vater seiner Tochter den Anspruch auf ihren Pflichtteil entzogen. Daraufhin erhob die Tochter eine Feststellungsklage. Es sollte bestätigt werden, dass ihr ein Pflichtteilsanspruch zustehe. Zwischenzeitlich war der Vater gestorben. Die Klage wurde jedoch aufrechterhalten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies bereits den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Es bestehe kein Bedürfnis, die Frage der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung vorab isoliert zu bewerten. Leistungsklagen seien gesetzlich vorrangig. Im Wege einer solchen Klage könne immer noch mitentschieden werden, ob der Pflichtteilsanspruch trotz der vom Vater ausgesprochenen Pflichtteilsentziehung bestehe oder nicht.
OLG Frankfurt vom 22.12.2004, Az. 9 W 30/04
Stand:
