Vermeidung (zu) teurer Bauprozesse: Das selbstständige Beweisverfahren.
Bauprozesse können eine sehr kostspielige Angelegenheit sein. Neben Anwalts- und Gerichtsgebühren treiben vor allem die Sachverständigengebühren die Kosten des Rechtsstreits in die Höhe. Wer diese letztendlich zu tragen hat, richtet sich nach dem Ausgang des Rechtsstreits. Im Bauprozess - wie auch in jedem anderen Verfahren vor einem Zivilgericht - sind die Kosten nach dem „Maß des Unterliegens“ zu tragen.
Ein Bauherr klagt zum Beispiel 10.000 Euro wegen Minderung des Kaufpreises infolge von Baumängeln ein. Das Urteil lautet aber nur auf einen Betrag in Höhe von 6.000 Euro. Dann muss die unterlegene Partei (zum Beispiel der beklagte Bauträger) 60 Prozent der Verfahrenskosten tragen, der Kläger aber auch noch stolze 40 Prozent. Ein relativ hohes Unterliegen kommt vor allem deshalb zustande, weil man vorher nicht weiß, welche Mängel an dem Bauvorhaben vorliegen beziehungsweise wie teuer die Beseitigung der Mängel sein wird.
Folglich wird der Klagebetrag – fatalerweise – geschätzt.
Das Problem hieran ist, dass sich die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Streitwert, also nach dem eingeklagten Betrag richtet. Klagt man also zuviel ein, bleibt man anteilig auf einem großen Teil der Kosten (Sachverständigen-, Gerichts- und Anwaltskosten) sitzen. Um zu verhindern, dass dies passiert, kann man natürlich vor Erhebung einer Klage einen privaten Sachverständigen beauftragen. Dieser wird dann einigermaßen zuverlässig ermitteln können, was die Beseitigung der Mängel kostet. Auf dieser Grundlage kann man dann Klage in „richtiger“ Höhe erheben und wird kein teures Teilunterliegen mit der oben beschriebenen Kostenfolge haben.
Die private Beauftragung eines Sachverständigen hat jedoch einen Haken: Der privat beauftragte Sachverständige kostet natürlich auch Geld. Vor allem aber hat das private Sachverständigengutachten vor Gericht keinen vollen Beweiswert. Bestreitet der Gegner im Prozess die Feststellungen des privaten Gutachtens, muss eben doch wieder ein gerichtlicher Gutachter beauftragt werden. Der kostet noch einmal viel Geld und kommt unter Umständen zu einem ganz anderen Ergebnis wie der privat Beauftragte.
Wegen diesem Dilemma hat der Gesetzgeber das so genannte selbstständige Beweisverfahren geschaffen.
Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, aber eben noch nicht um ein Klageverfahren. Dieses Verfahren, bei dem es sich quasi um eine vorweggenommene Beweisaufnahme handelt, wird durch einen Antrag eingeleitet, in dem verschiedene Fragen zu mutmaßlich vorhandenen Baumängeln formuliert werden.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind vor allem:
- Es entstehen für die Durchführung des Verfahrens selbst keine Gerichtskosten;
- Das Beweisergebnis aus diesem Verfahren ist im späteren Gerichtsverfahren voll verwertbar;
- Die Kosten der Mangelbeseitigung können geklärt werden.
Ein weiterer Vorteil ist natürlich auch die bessere „Verhandlungsmasse“, die mit Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens geschaffen wird. Nach Abschluss des Verfahrens weiß auch der Gegner, das die Beweisergebnisse in einem Klageverfahren vollen Beweiswert haben. Er wird sich also sehr viel eher auf eine freiwillige Zahlung oder Mängelbeseitigung einlassen, als wenn nur ein Privatgutachten vorliegen würde. Hier kann also erheblicher Druck auf den Gegner ausgeübt werden. Bewegt er sich nicht, wird er im Falle einer Klage – neben den Kosten der Mängelbeseitigung – noch Verzugszinsen, Gerichtskosten und (weitere) Anwaltskosten zu zahlen haben.
Somit hat das selbstständige Beweisverfahren in Bausachen erhebliche Vorteile gegenüber einer sofortigen Klage.
Dies gilt vor allem, wenn der Umfang der Mängel und die Kosten der Mängelbeseitigung ungewiss sind. Entscheidend ist natürlich auch in einem selbstständigen Beweisverfahren, dass dieses richtig durchgeführt wird. Hier wirken die Rechtsanwälte darauf hin, dass überhaupt die richtigen Beweisfragen gestellt werden, welcher Sachverständige eingeschaltet wird und dass die Risiken eines nachfolgenden Gerichtsprozesses richtig eingeschätzt werden. Lassen Sie sich also beraten und vermeiden Sie (zu) teure Bauprozesse.
Stand: 09.01.2009
