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Baurecht - Wintergartenersatz

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 20.11.2007


Wintergartenersatz

Mangel und Abnahme bei Montage einer Markise als Wintergartenersatz

Ein Kunde ließ sich im Herbst eine Markise montieren. Diese sollte als Ersatz für seinen Wintergarten dienen. Als er direkt nach dem Kauf die Markise ausfuhr, kam es zur Pfützenbildung auf der Markise. Infolge dessen verweigerte er die Zahlung der Vergütung. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn zur Zahlung, weil in dem Ausfahren der Markise eine Abnahme liege.

Das Kammergericht hob diese Entscheidung auf und wies die Klage des Unternehmers ab. Diesem stehe die Vergütung nach § 631 BGB nicht zu. Infolge der Regenbildung auf der Markise sei das Werk nicht vertragsgerecht hergestellt worden, weil die Markise als Wintergartenersatz dienen sollte. Der Kunde sei daher nicht zur Abnahme verpflichtet gewesen. Durch das Ausfahren sei noch keine Abnahme gemäß § 640 BGB erfolgt.

Kammergericht vom 29.06.2007, Az. 7 U 165/06

Stand: 20.11.2007