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Baurecht - Hafennutzungsgebiet

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.05.2008


Hafennutzungsgebiet

Nutzung einer Werbeanlage in Hafennutzungsgebiet

Die Betreiberin einer Werbetafel beantragte eine Nutzungsgenehmigung für eine freistehende Werbetafel im Hamburger Hafen. Diese wurde zunächst verweigert und sie klagte auf Erteilung der Genehmigung. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab der Klage statt. Hiergegen beantragte die andere Prozesspartei die Zulassung zur Berufung.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies diesen Antrag zurück. Die Errichtung einer Anlage könne nur dann eine wesentliche Veränderung im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 1 des Hafenentwicklungsgesetzes sein, wenn die Nutzung überhaupt eine hafenplanungsrechtliche Relevanz besitze. Durch eine Werbeanlage würden normalerweise keine relevanten Belange der hafenkonformen Nutzung tangiert.

OVG Hamburg vom 26.10.2007, Az. 2 Bf 345/05

Stand: 19.05.2008