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Baurecht - Gewährleistung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.08.2007


Gewährleistung

Gewährleistungsausschluss bei umfangreicher Modernisierung durch Veräußerer

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erwarb Wohnungen, die sich in ehemaligen Gebäuden der amerikanischen Streitkräfte befanden. Der Veräußerer hatte zuvor diese Gebäude gekauft, modernisiert und mit zwei weiteren Gebäuden aufgestockt. Er verpflichtete sich in den Erwerbsverträgen zur Durchführung von sehr vielen Arbeiten. Sie enthielten die folgende Klausel: „Die Gewährleistung für Sachmängel hinsichtlich der nicht renovierten Altsubstanz wird gänzlich ausgeschlossen. Der Käufer erwirbt das Objekt insoweit wie es steht und liegt...“ Anlässlich der Braunfärbung des Wassers wurden Mängel in der Altsubstanz festgestellt. Die jetzigen Eigentümer verlangten nunmehr einen Kostenvorschuss zwecks Beseitigung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das zunächst stattgebende Urteil des Landgerichtes Karlsruhe unter Verweis auf den Gewährleistungsausschluss auf.

Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der formularmäßige Gewährleistungsausschluss sei unzulässig, weil wegen der umfangreichen Renovierungsmaßnahmen das Gewährleistungsrecht des Werkvertragsrechtes auf die Sachmängel in der gesamten Bausubstanz Anwendung finde. Derartige Arbeiten seien nämlich mit Neubauarbeiten vergleichbar. Eine Beschränkung verstoße gegen § 11 Nr. 10a AGB-Gesetz (entspricht nunmehr § 309 Nr. 8b aa BGB).

BGH vom 26.04.2007, Az. VII ZR 210/05

Stand: 13.08.2007