AdvoGarant

Baurecht - Auswahlermessen

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 16.05.2006


Anspruch auf Nutzungsuntersagung gegen Holzverarbeitungsbetrieb

Ein Bauherr errichtete einen Holzverarbeitungsbetrieb, was für einen Grundstücksnachbarn mit Störungen durch Lärm verbunden war. Dieser verlangte von der zuständigen Behörde, dass diese die Nutzung vollständig untersage. Er begründete sein Anliegen damit, dass dieses Vorhaben nicht genehmigungsfähig gewesen sei. Aufgrund dessen sei die Behörde unabhängig von dem Grad seiner Beeinträchtigung zum Eingreifen verpflichtet. Dies lehnte die Behörde jedoch ab. Daraufhin wollte der Nachbar im Wege der einstweiligen Anordnung den Betrieb untersagen lassen.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt lehnte seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Er habe allein aufgrund der mangelnden Genehmigungsfähigkeit keinen Anspruch auf Erlass einer Untersagungsverfügung. Dies setze voraus, dass sowohl das Entschließungsermessen, als auch das Auswahlermessen der Behörde auf Null reduziert sei. Vorliegend gebe es keine Anhaltspunkte insbesondere dafür, dass das Auswahlermessen auf Null reduziert sei. Für die Behörde gebe es mehrere Möglichkeiten zu entscheiden. Sie könne auch die baurechtswidrige Nutzung soweit einschränken, dass der Nachbar nicht mehr durch das Vorhaben in seinen Nachbarrechten beeinträchtigt werde.

OVG Sachsen-Anhalt vom 13.02.2006, Az. 2 M 209/05

Stand: 16.05.2006