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Baurecht - Genehmigungspflicht

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 20.05.2005


Genehmigungspflicht

Baugenehmigung bei genehmigungsfreien Vorhaben

Die Betroffenen erhielten eine Baugenehmigung für ihr Einfamilienhaus. Als das zuständige Bauaufsichtsamt feststellte, dass an der Grundstücksgrenze eine nicht von der Genehmigung umfasste Mauer aus Betonfertigteilen errichtet worden war, untersagte es die weiteren Bauarbeiten. Nachfolgend reichten die privaten Bauherren einen Nachtragsbauantrag ein, der sich auch auf eine Winkelstützmauer und eine Aufschüttung bezog. Im Folgenden erhielten sie die begehrte Baugenehmigung. In dieser stand angegeben, dass Geländeauffüllung und Stützmauer nicht Gegenstand einer Genehmigung seien. Die Bauherrn sind der Ansicht, dass sie hierfür keine Baugenehmigung benötigten, weil selbstständige Aufschüttungen nach der Landbauordnung von diesem Erfordernissen befreit seien.

Hiermit kamen sie beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nicht durch. Die Aufschüttungen benötigten nur dann keine Baugenehmigung, wenn sie eigenständig errichtet würden. Anders sei dies, wenn sie Teil eines genehmigungsbedürftigen Vorhabens seien. Dann müsse sich die erteilte Baugenehmigung auch auf die damit zusammenhängenden genehmigungsfreien Vorhaben erstrecken.

OVG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2005, Az. 8 A 12135/04.OVG

Stand: 20.05.2005