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Baurecht - Auftragsvolumen

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 01.01.2080


Auftragsvolumen

Von einem Zusatzauftrag des Bauherrn ist nur im Ausnahmefall auszugehen

Eine Bauherrin erteilte einer Firma den Auftrag zur Entfernung von Materialanbackungen in einem Reststoffsilo. Gegenstand des Auftrages war insbesondere die Einhaltung des Endtermins, der eine Erledigung innerhalb von fünf Tagen vorsah. Die Arbeiten waren auch ggf. am dazwischenliegenden Wochenende durchzuführen. Die Auftraggeberin wies nachträglich darauf hin, dass die Absaugung kontaminierter Stoffe nur dann durchgeführt werden könne, wenn entgegen der ursprünglichen Vereinbarung zuvor eine Zertrümmerung erfolge. Aufgrund dessen verlangte die Firma eine höhere Vergütung.

Das Kammergericht wies die Klage ab. Die beauftragte Firma könne nur die ursprünglich vereinbarte Vergütung verlangen. Durch den Hinweis auf die Notwendigkeit der Zertrümmerung sei kein zusätzlicher Werkvertrag zustande gekommen. Es sei nach § 133 BGB nicht davon auszugehen, dass die Vertragparteien für ein und denselben Vorgang ein zweites Vertragsverhältnis haben begründen wollen. Von der Begründung eines weiteren Vertragsverhältnisses könne hier normalerweise nicht ausgegangen werden.

Kammergericht vom 11.07.2005, Az. 8 U 8/05

Stand: 01.01.2080