AdvoGarant

Baurecht - Verwendungsnachweis

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Verwendungsnachweis

Ein Nachweis über die Verwendung des Baugeldes muss genau geführt werden.

Eine Handwerksfirma wurde von einem Subunternehmer beauftragt, Bauleistungen für ein Bürogebäude zu erbringen. Der Subunternehmer erhielt vom Generalunternehmer die entsprechenden, kreditgesicherten Mittel, das sogenannte Baugeld. Nach Leistungserbringung verlangte die Handwerksfirma die Zahlung des Werklohnes. Nach erfolgloser Aufforderung wurde Klage erhoben. Die Handwerksfirma machte unter anderem geltend, dass Baugelder vom mittlerweile insolventen Subunternehmer an andere Personen geflossen seien, die nicht an dem Bauprojekt beteiligt waren. Sie sei aber vorrangig zu bedienen.

Das Oberlandesgericht gab der Klage statt. Der Subunternehmer habe in keiner Weise den Nachweis über die gesetzeskonforme Verwendung der Baugelder führen können. Deshalb liege ein Pflichtverstoß vor. Der Subunternehmer sei deshalb ersatzpflichtig.

OLG Stuttgart vom 19.5.2004, Az. 3 U 222/03

Stand: 14.10.2005