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Baurecht - Verfärbungen

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Verfärbungen

Fogging - Der Effekt ist vom Maler zu vertreten.

Ein Malerunternehmen hatte einige Wohnungen tapeziert. Nach und nach verfärbten sich die angebrachten Tapeten schwarz (Fogging). Das Unternehmen wehrte sich gegen Schadenersatzforderungen wegen der Verfärbungen. Das Gewerk sei ordnungsgemäß erbracht worden. Darüber hinaus sei die Herkunft der Verfärbungen in den eingeholten Sachverständigengutachten nicht ausreichend geklärt worden. Auch sei zu beachten, dass die Verfärbungen in anderen vom Unternehmen tapezierten Wohnungen nicht aufgetreten seien.

Das Oberlandesgericht Celle folgte dem nicht. Das Sachverständigengutachten habe deutlich gemacht, dass die Ursache für das sogenannte &bquo;Fogging“ im Bereich Mauerwerk / Kleber / Tapete zu suchen sei. Auch habe der Sachverständige andere Ursachen in den Bereich des Unwahrscheinlichen verwiesen. Das Malerunternehmen sei deshalb voll schadenersatzpflichtig.

OLG Celle vom 25.03.2004, Az. 14 U 192/03

Stand: 14.10.2005