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Baurecht - Unterschriftsforderung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 26.07.2005


Unterschriftsforderung

Unterschrift kann gefordert werden

In einem Vergabeverfahren wurde den Bietern mitgeteilt, welcher der Mitbewerber den Zuschlag erhalten sollte. Ein Unterlegener, der vom Verfahren ausgeschlossen worden war, stellte daraufhin einen Nachprüfungsantrag. Er hält seinen Ausschluss vom Verfahren für nicht gerechtfertigt. Die fehlende Unterschrift sei eine bloße Formalie.

Die Vergabekammer des Oberlandesgerichtes Düsseldorf entschied, dass der Ausschluss zu recht erfolgt sei. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers handele es sich bei der fehlenden Unterschrift nicht um eine bloße Formalie. Diese sei in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich gefordert worden. Die Anforderung sei auch notwendig, um die Rechtsverbindlichkeit des Angebotes noch einmal zu bekräftigen. Zwar sei die Unterschrift nach der Neufassung der VOB nicht mehr zwangsläufig nötig, jedoch dürfe der Ausschreibende jederzeit auf dieses Erfordernis zurückgreifen.

OLG Düsseldorf vom 22.12.2004, Az. Vll-Verg 81/04

Stand: 26.07.2005