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Baurecht - Sicherungshypothek

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 11.10.2004


Sicherungshypothek

Eine Klage auf Restwerklohn und Bestellung einer Sicherung ist zulässig.

Während der Ausführung eines Bauvorhabens kam es zu Querelen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen. Das Bauunternehmen klagte auf Zahlung des Werklohns und gleichzeitig auf Bestellung einer Sicherungshypothek. Das sei unzulässig argumentierte die Gegenseite. Man könne nur entweder den Werklohn geltend machen oder eine Sicherungshypothek bestellen lassen, beides schließe sich gegenseitig aus.

Das Oberlandesgericht Celle folgte dieser Argumentation nicht. Für die genaue Bestimmung der Sicherungshypothek sei ohnehin die Spezifizierung der ausstehenden Werklohnforderungen notwendig. Deshalb sei es ohne weiteres zulässig, gleichzeitig hilfsweise eine Sicherungshypothek zu bestellen.

OLG Celle vom 3.06.2004, Az. 6 U 175/03

Stand: 11.10.2004