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Baurecht - Schadenersatzanspruch

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Schadenersatzanspruch

Schadenersatz für entgangene Eigenleistungen nur bei Inanspruchnahme.

Ein Familienvater war bei einem Verkehrsunfall verstorben. Die Familienangehörigen verlangten vom Unfallverursacher Schadenersatz. Unter anderem forderten sie Ersatz für die entgangenen Leistungen, die der Familienvater bei der geplanten Hausrenovierung hätte erbringen können. Insgesamt hätten sie 100.000 DM aufwenden müssen um Handwerker einzusetzen. Zur Renovierung und zu einem tatsächlichen Einsatz der Handwerker kam es jedoch nicht.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Ein entsprechender Anspruch wäre überhaupt erst dann in Betracht gekommen, wenn es tatsächlich zur Einstellung der entsprechenden Handwerker gekommen wäre. Nur dann wäre ein Schaden eingetreten, der ersatzfähig gewesen wäre.

BGH vom 22.6.2004 Az. VI R 112/03

Stand: 14.10.2005