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Baurecht - Prozessaussichten

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Prozessaussichten

Kein Schadenersatz bei wahrscheinlich aussichtslosem Prozess.

Ein Bauunternehmen, dass von einer Sparkasse umfangreiche Kredite erhalten hatte, stellte im Jahre 1992 nach einem missglückten Projekt einen Konkursantrag. Vorher hatte sich die Sparkasse die Forderungen des Bauunternehmens gegen seine Kunden abtreten lassen. Nach einigen erfolglosen Verhandlungen verklagte der Konkursverwalter die Sparkasse auf Zahlung der angeblich zu Unrecht eingezogenen Forderungen. Der Konkursverwalter unterlag letztinstanzlich. Die Sparkasse verklagte nun den Konkursverwalter persönlich auf Ersatz der entstandenen Prozesskosten, da er einen von vornherein aussichtslosen Prozess geführt habe.

Die Klage hatte letztlich keinen Erfolg. Zwar komme grundsätzlich eine Haftung des Konkursverwalters in Betracht. Allerdings habe er keinen Prozess ins Blaue hinein geführt. Das Ergebnis des Prozesses sei von einer Beweisaufnahme über die Verhandlungen abhängig gewesen. Außerdem habe er sich von Anwälten beraten lassen, die der Klage Erfolgsaussichten beschieden hätten. Dies bedeute immer ein Risiko. Von vornherein aussichtslos sei die Klage aber nicht gewesen.

OLG Düsseldorf vom 28.6.2004, Az. 1-15 U 100/97

Stand: 14.10.2005