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Baurecht - Planungsfehler

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Planungsfehler

Eine fehlende Architektenplanung entschuldigt keine Planungsfehler des Handwerkers.

Ein Handwerksunternehmer war mit dem Einbau einer Beheizungsanlage in ein Fitnessstudio beauftragt. Die Gesamtplanung hatte der Bauherr einem Architekturbüro übertragen. Vom Architekten erhielt der Handwerker aber nur die Grundrisse des Gebäudes und keine detaillierten Maßgaben. Nach dem Einbau zeigten sich Mängel an der Heizungsanlage, die auf eine fehlerhafte Planung zurückzuführen waren. Der Bauherr verweigerte die Bezahlung des vollen Werklohnes und rechnete mit Schadenersatzforderungen wegen Mangelhaftigkeit auf.

Zu Recht, befand das Oberlandesgericht Celle. Insbesondere könne sich der Handwerker nicht auf ein Mitverschulden des Architekten berufen, weil dieser die ihm obliegenden Planungsleistungen hinsichtlich der Heizungsanlage nicht erbracht habe. Gerade weil es an dieser Planung gefehlt habe, sei der Handwerker selber vollumfänglich verantwortlich gewesen. Er habe die Planung quasi selbst übernommen und müsse daher für die entstandenen Fehler selbst einstehen.

OLG Celle vom 21.10.2004, Az. 14 U 26/04

Stand: 13.10.2005