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Baurecht - Partnerwechsel

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Partnerwechsel

Ein Wechsel des Subunternehmers kann Ausschlussgrund sein.

Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb verschiedene Bauarbeiten aus. Eines der bietenden Unternehmen hatte in seinem Angebot den Einsatz eines Subunternehmens integriert, da sie die geforderten Tonabdichtungsarbeiten nicht selbst erbringen konnte. Nach Ablauf der Angebotsfrist teilte es der Vergabestelle mit, dass nunmehr ein anderer Subunternehmer eingesetzt werde, der Ursprüngliche sei abgesprungen. Daraufhin schloss der Auftraggeber das Unternehmen wegen unzulässiger Nachverhandlung vom Vergabeverfahren aus. Dagegen wendete sich das ausgeschlossene Unternehmen. Solange noch kein Vergabebeschluss gefallen sei, habe es mit dem Subunternehmen keinen verbindlichen Vertrag abschließen können. Daher bestehe immer die Gefahr, dass der alte Subunternehmer noch abspringt und ein Neuer gesucht werden müsse. Deswegen dürfe aber ein bietendes Unternehmen nicht bestraft werden.

Die Beschwerde gegen den Ausschluss hatte letztlich keinen Erfolg. Insbesondere folgte das Gericht den Argumenten des Bieterunternehmens nicht. Auch vor dem Vergabebeschluss könnten mit einem Subunternehmen verbindliche Verträge geschlossen werden, zum Beispiel indem man einen Vertrag unter der Bedingung der Zuschlagserteilung abschließt.

OLG Düsseldorf vom 05.05.2004, Az. Vll-Verg 10/04

Stand: 14.10.2005