AdvoGarant

Baurecht - Gebrauchsrisiko

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Gebrauchsrisiko

Auch Gebrauchsrisiko stellt Mangel dar.

Ein Bauherr und ein Bauunternehmen streiten über die ordnungsgemäße Ausführung eines Werkes. An einem vom Bauunternehmer errichteten Haus wurde eine Außenisolierung und eine Drainage installiert. Der Bauherr ist der Meinung, dass diese nicht den vertraglich festgestellten Anforderungen gerecht werde. Es bestehe die Gefahr, dass in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten würden. Er verlangte Schadenersatz wegen Mangelhaftigkeit. Der Bauunternehmer lehnte dies ab, da sich bisher noch keine Schäden gezeigt hätten.

Das Oberlandesgericht Köln gab der Klage statt. Der Unternehmer schulde in jedem Falle ein dauerhaft mangelfreies Werk. Für die Annahme eines Mangels reiche es bereits aus, dass eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauches bestehe. Hier aber bestehe die nicht fern liegende Möglichkeit, dass die installierten Drainagesysteme den Witterungsbedingungen nicht standhalten würden und so Feuchtigkeitsschäden auftreten könnten.

OLG Köln vom 22.09.2004, Az. 11 U 93/01

Stand: 13.10.2005