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Baurecht - Fertighauslieferung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Fertighauslieferung

Die Lieferung eines Fertigteilhauses richtet sich nach dem Kaufrecht.

Ein Ehepaar bestellte bei einem Bauunternehmen ein sogenanntes Mobilheim, dass in wesentlich Komponenten standardisiert geliefert wurde. Einige Sonderwünsche des Ehepaares, zum Beispiel hinsichtlich der Farbe der Inneneinrichtung, fanden jedoch Berücksichtigung. Nachdem einige Mängel aufgetreten waren, verlangte das Ehepaar Schadenersatz wegen des mangelhaften Werkes.

Zu Unrecht, befand der BGH. Das klagende Paar könne sich nicht auf einen Schadenersatz aus Werkvertrag berufen. Bei dem Mobilheim sei die Montageleistung sehr gering, so dass das kaufrechtliche Element im Vordergrund stehe. Da das Ehepaar aber die Voraussetzungen für den behaupteten Schadenersatzanspruch aus einem Kaufvertrag nicht in ausreichender Art und Weise dargelegt habe, sei die Klage abzuweisen.

BGH vom 15.4.2004, Az. VII ZR 291/03

Stand: 14.10.2005