Baurecht - Fertighauslieferung |
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Die Lieferung eines Fertigteilhauses richtet sich nach dem Kaufrecht. |
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Ein Ehepaar bestellte bei einem Bauunternehmen ein sogenanntes Mobilheim, dass in wesentlich Komponenten standardisiert geliefert wurde. Einige Sonderwünsche des Ehepaares, zum Beispiel hinsichtlich der Farbe der Inneneinrichtung, fanden jedoch Berücksichtigung. Nachdem einige Mängel aufgetreten waren, verlangte das Ehepaar Schadenersatz wegen des mangelhaften Werkes. Stand: 14.10.2005 |
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