Baugrund
Ein Gräberfund führt nicht zu Schadenersatzanspruch wegen Stillstandszeiten.
Bei Erdaushubarbeiten im Rahmen eines größeren Projektes wurden im Erdreich zahlreiche Gräber gefunden. Die Stadtverwaltung ordnete daraufhin den Baustop an. Das mit den Arbeiten betraute Unternehmen verlangt nun den Ersatz der Stillstandskosten vom Auftraggeber.
Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Klage letztlich ab. Zwar gehöre es grundsätzlich zu den Obliegenheiten des Auftraggebers, sich über die Beschaffenheit des Baugrundes zu informieren. Hier aber habe es im Vorfeld des Projektes keinerlei Anzeichen für das Vorhandensein von Gräbern auf dem Baugrund gegeben. Deshalb könne man dem Auftraggeber in keinem Falle ein schuldhaftes Verhalten vorwerfen. Wenn dieses aber nicht vorliege, komme auch kein Schadenersatz für die Stillstandszeiten in Betracht.
OLG Braunschweig vom 22.4.2004, Az. 8 U 227/02
Stand: 12.10.2005
