Baurecht - Auftragsvergabe |
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Eine Mischkalkulation muss ausreichend erklärt werden. |
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Das Land Berlin schrieb in einem Vergabeverfahren Leistungen zum Bau eines Autobahnzubringers aus. Das Angebot der klagenden Baufirma erwies sich als das günstigste, jedoch waren einzelne Positionen mit jeweils 0,01 EUR angegeben. Die Baufirma behauptete, die entsprechenden Kosten seien im Rahmen einer Mischkalkulation bei anderen Posten verrechnet worden. Das ausschreibende Land beabsichtigte jedoch wegen der aufkommenden Zweifel, sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden. Im anschließenden Rechtsstreit verlangte die Baufirma, ihr den Zuschlag zu erteilen. Stand: 14.10.2005 |
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