AdvoGarant

Baurecht - Angebotsfehler

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Angebotsfehler

Kein Schadenersatzanspruch bei offensichtlich falschem Angebot.

Bei einem Ausschreibungsverfahren stellte einer der Bieter das günstigste Angebot. Nach dem Eröffnungstermin erkannte der Bieter, dass sein Angebot auf einer massiven Fehlplanung beruhte und teilte dies der Vergabestelle mit. Den Zuschlag erhielt daraufhin ein anderes Unternehmen. Die Vergabestelle verlangt nun vom Bieter Schadenersatz. Ausgeglichen werden sollen die Differenz zwischen dem alten, günstigen Angebot und dem Angebot des jetzt beauftragten Unternehmens.

Das Oberlandesgericht Naumburg wies die Klage ab. Zwar sei auch das zu niedrige, fehlkalkulierte Angebot des Bieters grundsätzlich rechtlich bindend gewesen. Ein Schadenersatzanspruch komme aber nur dann in Betracht, wenn die Vergabestelle dem betreffenden Bieter den Zuschlag erteile und dieser dann die ausgeschriebenen Leistungen nicht erbringen könne. Im Übrigen hätte die Vergabestelle bei einem fehlkalkulierten Angebot, dessen Fehler auf den ersten Blick erkennbar sind, ohnehin keinen Zuschlag erteilen dürfen.

OLG Naumburg 22.11.2004, Az. 1 U 56/04

Stand: 13.10.2005