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Baurecht - Abriss einer Doppelhaushälfte

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Abriss einer Doppelhaushälfte

Eine verbleibende Doppelhaushälfte muss auf Kosten des Nachbarn abgesichert werden.

Ein Eigentümer einer Doppelhaushälfte beschloss, diese abzureißen. Nach Durchführung der Maßnahme zeigte es sich, dass die verbleibende Hälfte durch umfangreiche Stützmaßnahmen abgesichert werden musste. Außerdem wurde an der neu entstandenen Wand ein Schimmelbefall festgestellt, der durch Putzarbeiten und einen Spezialanstrich beseitigt wurde. Der Eigentümer der verbleibenden Hälfte verlangt nun den Ersatz der dadurch entstandenen Kosten.

Das Oberlandesgericht gab der Klage statt. Der Eigentümer der abgerissenen Doppelhaushälfte sei nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu den Sicherungsmaßnahmen verpflichtet gewesen. Zumindest habe er jetzt die entstandenen Kosten zu tragen. Dabei sei es nicht von Belang, ob den Nachbarn ein Verschulden an den aufgetretenen Schäden treffe. Erheblich sei allein, ob durch die durchgeführte Maßnahme auf dem einen Grundstück eine nicht unerhebliche Störung auf dem anderen Grundstück eingetreten sei.

OLG Frankfurt vom 06.09.2004, Az. 16 U 211/03

Stand: 13.10.2005