Baurecht - Abriss einer Doppelhaushälfte |
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Eine verbleibende Doppelhaushälfte muss auf Kosten des Nachbarn abgesichert werden. |
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Ein Eigentümer einer Doppelhaushälfte beschloss, diese abzureißen. Nach Durchführung der Maßnahme zeigte es sich, dass die verbleibende Hälfte durch umfangreiche Stützmaßnahmen abgesichert werden musste. Außerdem wurde an der neu entstandenen Wand ein Schimmelbefall festgestellt, der durch Putzarbeiten und einen Spezialanstrich beseitigt wurde. Der Eigentümer der verbleibenden Hälfte verlangt nun den Ersatz der dadurch entstandenen Kosten. Stand: 13.10.2005 |
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