Kein Schadensersatz für Fondsanleger bei bekannten Verlustrisiken
Der Kläger wollte ein Kapital in der Höhe von 400.000 DM so anlegen, dass er aus der erzielten Rendite monatlich 4.000 DM entnehmen konnte. Er setzte sich hierzu mit einer Bank in Verbindung. Dort gab er zwar das genannte Anlageziel an, verweigerte jedoch nähere Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen. Er legte sich nicht fest, ob er die Anlage etwa zur Altersvorsorge oder zur Spekulation benötigte. Auf seinen Wunsch erwarb er für 160.000 DM die Fondsanteile an einem hochspekulativen Aktienfonds sowie für 240.000 DM die Fondsanteile an einem Mischfonds. Er war zuvor auf die Verlustrisiken dieser Fonds hingewiesen worden und hatte die vom Berater empfohlenen konservativeren und zugleich risikoärmeren Anlageformen verworfen.
Das Oberlandesgericht Köln verneinte einen Schadensersatzanspruch des Anlegers. Es ergäben sich keinerlei Hinweise darauf, dass die Mitarbeiter der Bank ihre Beraterpflichten verletzt hätten. Der Kläger habe die Fondsanteile trotz des ihm bekannten Verlustrisikos bei spekulativen Anlageformen erworben, weil er seine Renditechancen nicht habe schmälern wollen. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Fondsanteile zur Verwirklichung der Anlageziele eine Rendite von 12% hätten erwirtschaften müssen. Selbst einem Laien müsse klar sein, dass die Erzielung einer derart hohen Rendite mit sicheren Anlageformen nicht möglich sei.
OLG Köln vom 30.07.2003, Az. 13 U 2/03
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