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Bankrecht - Risikoentscheidung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Eine Aufklärung über die Risiken einer Geldanlage ist ausreichend.

Ein Rentnerehepaar hatte eine Inhaberschuldverschreibung verkauft und sich stattdessen bei einem Fonds beteiligt. Der Fonds erlitt Verluste. Das Paar verlangt Schadenersatz von der beratenden Bank. Diese habe gewusst, dass die Rentner auf zusätzliche Einkünfte zusätzlich zu ihrer geringen Rente angewiesen seien. Deshalb sei die Bank verpflichtet gewesen, von der riskanten Anlageform abzuraten, um ihre Lebensgrundlage nicht zu gefährden.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab. Ein Beratungsfehler liege nur dann vor, wenn über die Chancen und Risiken der Anlageform nicht ausreichend informiert worden sei. Die möglichen Konsequenzen in bezug auf ihr Alterseinkommen hätten die Anleger sich selbst vor Augen führen können. Es sei letztlich die freie Entscheidung des Paare gewesen, die risikoreiche Anlage zu wählen.

OLG Köln vom 17.09.2003, Az. 13 U 183/02

Stand: 14.10.2005