Für den Abschluss eines Bausparvertrages zahlen Bausparer derzeit eine Abschlussgebühr, regelmäßig etwa ein Prozent der Vertragssumme.
Diese Praxis der Bausparkassen steht nunmehr auf dem Prüfstand der Gerichte. Bundesweit sind derzeit mehrere Klageverfahren gegen Bausparkassen anhängig, mit dem Ziel der Rückerstattung der Abschlussgebühr.
In einer ersten Entscheidung hat das Landgericht Heilbronn in einem Verfahren gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall die Abschlussgebühr als rechtens erkannt. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Entscheidung erster Instanz. Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt werden. Letztendlich wird der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben, ob die von den Bausparkassen eingeforderte Abschlussgebühr von 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme zulässig ist.
Im Laufe des Jahres werden sich noch weitere Gerichte mit der Zulässigkeit der Abschlussgebühr befassen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt das Vorgehen der Bausparkassen gegen das Transparenzgebot, die Bausparer würden so unangemessen benachteiligt. Die Verbraucher sollten die Entwicklung zunächst beobachten. Gegenüber der jeweiligen Bausparkasse sollten Ansprüche zunächst außergerichtlich angemeldet werden. In Bezug auf die Verjährungsfrist muss die Bausparkasse aufgefordert werden, zunächst auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, solange nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung die Zulässigkeit der Abschlussgebühr geklärt ist. Gibt die jeweilige Bausparkasse keine derartige Erklärung ab, sollten Maßnamen eingeleitet werden, die zumindest die Verjährung unterbrechen.
Fragen im Zusammenhang mit der Abschlussgebühr, deren Rückforderung sowie sämtlicher Maßnahmen der Verjährungsunterbrechung sollten Sie zunächst mit Ihrem Anwalt überprüfen.
Stand: 30.03.2009
