Zinsanpassung
Zinsanpassung bei Kreditvergabe
Ein Rentner nahm im Jahre 1992 ein Darlehen bei einem Kreditinstitut über 58.000 DM auf. Es wurde ein variabler Zinssatz von 13,5% vereinbart. Nach den Bestimmungen des Darlehensvertrages war das Kreditinstitut zu einer Änderung des Zinssatzes berechtigt, wenn dies wegen der Entwicklung am Geld oder Kapitalmarkt erforderlich war. Trotz der starken allgemeinen Zinssenkung auf dem Kreditmarkt wurde er bis zum 04.08.1992 auf lediglich 12,75% gesenkt. Der Kunde war nunmehr der Ansicht, dass der Darlehensvertrag nichtig sei, weil in dem Darlehensvertrag der Gesamtbeitrag der von ihm zu leistenden Teilzahlungen nicht enthalten sei. Er schulde daher nur einen Zinssatz von 4%. Hilfsweise machte er geltend, dass die vorgenommenen Zinsanpassungen nicht billigem Ermessen entsprechen würden und verlangte eine Korrektur. Das Landgericht Klage wies seine Klage vollständig ab. Hiergegen legte er Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass der Darlehensvertrag wirksam sei. Jedenfalls nach der damaligen Rechtslage sei die Angabe des Gesamtbetrages hinsichtlich der Teilbeträge nur vorgeschrieben gewesen, wenn dies möglich gewesen sei. Aufgrund der Wahl eines variablen Zinssatzes sei diese Angabe jedoch nicht möglich gewesen, weil die Zinsentwicklung nicht vorhersehbar gewesen sei. Die vereinbarte Klausel sei als Zinsanpassungsklausel anzusehen, bei der die Vorschrift des § 315 BGB anzuwenden sei. Daraus ergebe sich allerdings, dass das Kreditinstitut eine marktübliche Anpassung der Zinsen hätte vornehmen müssen. Maßstab sei der Zinssatz für vergleichbare Kredite am Markt gewesen. Der vereinbarte Zinssatz von 13,5% hätte quartalsweise in Orientierung am Markt für Kontokorrentkredite gesenkt werden müssen bis auf einen Zinssatz von 11,25%. Eine Änderung hätte jedes Mal dann erfolgen müssen, wenn der maßgebliche Vergleichszins sich um mehr als 0,2% geändert habe. Das Gericht verurteilte die Bank, eine Korrektur vorzunehmen und dem Kunden eine entsprechende Abrechnung zu erstellen.
OLG Celle vom 20.12.2000, Az. 3 U 69/00
Stand: 10.10.2007
