Sparzinsen
Klageflut gegen Banken wegen zu geringer Sparzinsen.
Der Bundesgerichtshof hat am 17.02.2004 (XI ZR 140/03) eine, in langfristigen Sparverträgen mit variablem Zinssatz häufig enthaltene, Zinsanpassungsklausel wegen Unbestimmtheit für unwirksam erklärt. Die Folge ist, dass Banken entsprechende Sparverträge mit einem für Sparer vorteilhafteren Zinssatz neu abrechnen müssen. Das tun die Banken aber in der Regel nur, wenn sie hierzu aufgefordert werden. In diesem Zusammenhang entstehen zwischen Sparer und Bank oft erhebliche Meinungsunterschiede darüber, welcher Zinssatz der Neuabrechnung zugrunde zu legen ist, weil hiervon die Höhe der Nachforderung abhängt. Außerdem lehnen viele Banken eine Nachzahlung häufig mit der unzutreffenden Begründung ab, der Anspruch sei verjährt oder verwirkt.
Viele Sparer haben daher Klagen einreichen müssen.
Anscheinend steht vor allem die Deutsche Bank im Schussfeld. Das Landgericht (LG) Braunschweig hat zum Beispiel in einem Urteil vom 29.05.2006 (4 O 2313/05) eine Zinsanpassungsklausel der Deutschen Bank in einem 20-jährigen Sparplan für unwirksam angesehen. Trotzdem hat es aber nur Zinsnachforderungen für die letzten 4 Jahre vor Klageerhebung zugesprochen. Die Richter waren der Ansicht, dass Ansprüche für den davor liegenden Zeitraum verjährt seien. Gegen das Urteil haben sowohl der Sparer als auch die Deutsche Bank Berufung eingelegt, über die das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am 19.04.2007 verhandelt.
Die Chancen, dass das OLG Braunschweig den Anspruch des Sparers auf Nachzahlung von Zinsen für den gesamten Zeitraum als begründet ansieht, stehen nicht schlecht. Das OLG Köln ist in einem noch laufenden Verfahren (13 U 27/06) nämlich der Auffassung, dass keine Verjährung eingetreten sei. Ein weiteres Verfahren wegen eines Sparplanes der Deutschen Bank aus dem Jahr 1985 ist beim LG Wuppertal anhängig.
Des weiteren hat das LG Frankfurt am Main mit Urteil vom 23.11.2005 (2 O 129/05) variable Zinsklauseln in zwei Sparplänen der Commerzbank für unwirksam erklärt.
Die Commerzbank hat gegen das Urteil zwar zunächst Berufung eingelegt, diese aber nach entsprechenden Hinweisen des OLG Frankfurt zurückgenommen.
Unserer Auffassung nach ist der Zinsnachforderungsanspruch nur bei Sparverträgen verjährt, die vor 2004 beendet wurden. Anleger sollten ihre Ansprüche daher von einem auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt durchsetzen lassen.
Stand: 17.04.2007
