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Bankrecht - Kontovollmacht

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 03.11.2007


Kontovollmacht

Mitverschulden der Bank bei Missbrauch durch Kontobevollmächtigten

Ein Kunde eröffnete ein Konto und erteilte seiner damaligen Lebensgefährtin eine Kontovollmacht. Hierzu benutze er ein Formular der Bank. Nach dem Inhalt dieser Vollmacht durfte der Bevollmächtigte nur vorübergehende Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen vornehmen. Die Bank nahm im Folgenden alle Verfügungen der Lebensgefährtin vor, auch wenn diese sich oberhalb dieses Rahmens bewegten. Nachdem das Konto einen Saldo von 7.834 Euro aufwies, kündigte die Bank das Konto und verlangte von dem Kontoinhaber die Begleichung. Das Landgericht Potsdam gab der Klage der Bank im vollem Umfang statt. Hiergegen legte der Kunde Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die Bank nur eine Rückzahlung in Höhe von 5.342,86 Euro zurückfordern dürfe. Sie trage nämlich ein Mitverschulden daran, dass auch Kontoverfügungen unter Missachtung der aus der Vollmacht ersichtlichen Beschränkung erfolgt seien. Eine Bank müsse bei jeder Verfügung eines Bevollmächtigten prüfen, ob diese auch durch die ihr vorliegende Vollmacht gedeckt sei. Dieser Verpflichtung sei sie vorliegend nicht nachgekommen. Sie dürfe nicht einfach davon ausgehen, dass der Kontoinhaber dies dulde, sondern müsse bei diesem erst einmal rückfragen. Eine Kontoverfügung bewege sich nur dann im banküblichen Rahmen, wenn sie ungefähr 10% über dem Rahmen des eingeräumten Überziehungskredites liege. Dieses betrage in der Regel drei Nettomonatsgehälter oder das dreifache Monatseinkommen des Kontoinhabers.

OLG Brandenburg vom 14.05.2007, Az. 3 W 19/07

Stand: 03.11.2007