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Bankrecht - Vertragslektüre

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 25.06.2006


Vertragslektüre

Verletzung der Aufklärungspflicht bei mangelnder Lektüre von Vertragsunterlagen

Zwei Eheleute unterzeichneten bei einer Bank einen Kreditvertrag, ohne ihn zuvor gelesen zu haben. Im Nachhinein beriefen sie sich drauf, dass diese ihre Aufklärungspflichten verletzt habe. Sie hätte darauf aufmerksam machen müssen, dass in den Vertragsunterlagen nicht darauf hingewiesen worden sei, dass durch die Aufnahme des Kredits möglicherweise höhere Kosten entstünden.

Das Oberlandesgericht München wies die Klage des Ehepaares ab. Im vorliegenden Fall könne dahinstehen, ob die Bank in ihren Unterlagen hinreichend aufgeklärt hätten. Das Ehepaar hätte nämlich auch in diesem Fall den Vertrag unterschrieben. Dies ergebe sich daraus, dass sie den Vertrag gar nicht gelesen haben. Infolgedessen fehle es an einer Kausalität zwischen der Verletzung einer Aufklärungspflicht und der geleisteten Unterschrift unter den Kreditvertrag.

OLG München vom 30.03.2006, Az. 19 U 5450/05

Stand: 25.06.2006