Recherchefehler
Schadensersatz von Anlageberater wegen fehlender Recherchen
Ein Patentanwalt erhielt von seinem Anlageberater u.a. ein Angebot über die Beteiligung an einem Medienfonds unterbreitet. Er bekam hierzu den Prospekt über einen bestimmten Medienfonds übersandt. In dem vom Anlageberater verfassten Anschreiben heißt es, dass es sich bei den Partnern um Personen handele, die langjährig im Medienbereich erfolgreich seien. Ferner wird behauptet, dass pro Filmprojekt eine Erlösversicherung abgeschlossen werde. Diese decke 75% der Produktionskosten ab. Infolgedessen werde das wirtschaftliche Risiko der Anleger auf ein erträgliches Maß reduziert. Diese Angaben hatte der Vermittler nicht überprüft. Nachdem der Anwalt den Fonds gezeichnet hatte, stellte sich heraus, dass diese Angaben falsch waren. Der Anwalt forderte daraufhin Schadensersatz u.a. in Form der eingezahlten Summe und für Darlehenszinsen, ferner noch für Grundbuchkosten etc.
Das Gericht gab der Klage überwiegend statt. Die Parteien hätten stillschweigend einen Auskunftsvertrag abgeschlossen, weil der Vermittler ihm Auskünfte aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Verbindungen erteilt habe. Hierbei sei er zu der Erteilung von richtigen und vollständigen Informationen gegenüber dem Kunden verpflichtet. Dieser müsse über alle Tatsachen informiert werden, die von Bedeutung seien. Hierzu gehöre die Wirtschaftlichkeit der Anlage, sowie die Seriösität des Kapitalsuchenden. Der Anlagevermittler sei in diesem Rahmen verpflichtet, das Anlagekonzept im Hinblick auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit zu überprüfen. Hierzu müsse er eigene Recherchen durchführen. Unterlasse er dies, müsse er den Kunden ungefragt darauf hinweisen.
OLG Hamm vom 21.02.2006, Az. 4 U 136/05
Stand: 10.07.2006
