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Bankrecht - Geschäftsbürgschaft

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.11.2006


Geschäftsbürgschaft

Einholen einer Bürgschaft für ein Geschäftskredit

Als eine Aktiengesellschaft bei ihrer Bank ein Darlehen aufnehmen wollte, verlangte diese die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft von der alleinigen Aktionärin. Diese kam dem nach. Als die Firma in Zahlungsschwierigkeiten geriet, nahm die Bank die Aktionärin aus der Bürgschaft auf Zahlung von 70.000 Euro in Anspruch. Diese weigerte sich zu zahlen. Nach ihrer Ansicht habe sich die Bank sittenwidrig verhalten, indem sie von ihr die Stellung einer Bürgschaft gefordert habe. Die Aktionärin beantragte hinsichtlich des bevorstehenden Verfahrens die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Potsdam wies ihr Gesuch zurück. Hiergegen legte sie Beschwerde ein.

Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Beschwerde der in Anspruch genommen Bürgin zurück. Diese sei gegenüber der Bank aufgrund der eingeräumten selbstschuldnerischen Bürgschaft zur Zahlung verpflichtet. Die Einräumung einer solchen Befriedigungsmöglichkeit entspreche dem Sicherungsbedürfnis der Banken. Eine finanzielle Überforderung führe hier noch nicht zur Sittenwidrigkeit, weil die Aktionärin aufgrund von wirtschaftlichen Gründen die Bürgschaft übernommen habe.

OLG Brandenburg vom 04.10.2006, Az. 3 W 28/06

Stand: 13.11.2006