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Bankrecht - Fremdfinanzierung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 07.08.2006


Fremdfinanzierung

Beratung eines Bankkunden im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung

Ein Kunde wollte ein Grundstück erwerben. Weil das für ihn mit hohen Kosten verbunden war, begab er sich zu seiner Bank, um dort ein Darlehen aufzunehmen. Er investierte sein Vermögen in ein Wertedepot, um aus den zu erwartenden Erträgen das Darlehen zu tilgen. Darüber hinaus wollte er durch diese Anlage über einen Zeitraum von 10 Jahren das Anlagevermögen verdoppeln. Bei der Eröffnung des Depots unterzeichnete er ein Formular, wonach ein strukturiertes Beratungsgespräch stattgefunden habe. Aufgrund seiner Angabe wurde er in die höchste Kenntnisstufe eingeordnet. Zudem wurde die risikoreichste Anlagestrategie “chancenreich” angekreuzt. Im Folgenden kam es nicht zu der geplanten Verdoppelung seines Anlagevermögens.

Das Oberlandesgericht Naumburg stellte fest, dass der Kunde keinen Schadensersatzanspruch gegen die Bank aus positiver Vertragsverletzung geltend machen kann. Ihr könne kein Beratungsverschulden zur Last gelegt werden. In welchem Umfange eine Beratung durchgeführt werden müsse, hänge vom Einzelfall ab. Der Kunde sei anlagegerecht beraten worden, weil er über erhebliche wirtschaftliche Kenntnisse verfügt habe. Von daher reiche bei Wertpapieranlagen die durchgeführte Aufklärung über allgemeine Risiken auf jeden Fall aus. Eine besondere Aufklärungspflicht über die Verwendung des Kredits habe mangels Schutzbedürftigkeit des Kunden nicht bestanden.

OLG Naumburg vom 02.02.2006, Az. 2 U 92/05

Stand: 07.08.2006