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Bankrecht - Darlehenskündigung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 16.05.2006


Darlehenskündigung

Beweislast für die Kündigung eines Darlehens seitens der Bank

Nachdem ein Kunde bei einer Bank ein Darlehen aufgenommen hatte, zahlte er nach einigen Monaten die vereinbarten Darlehensraten nicht mehr. Daraufhin mahnte ihn die Bank. Die Bank behauptete nunmehr, dass sie den Darlehensnehmer wegen der ausgebliebenen Zahlungen gekündigt habe. Der Kunde erwiderte demgegenüber, dass er kein Kündigungsschreiben erhalten habe. Im Folgenden verklagte die Bank den Kunden auf Zahlung.

Das Thüringer Oberlandesgericht stellte hierzu fest, dass die Darlehensforderung nicht fällig geworden sei. Die Bank habe nämlich nicht beweisen können, dass die Kündigung auch dem Kunden zugegangen sei. Hierfür sei sie darlegungs- und beweispflichtig. Der Kunde brauche sich aufgrund der Mahnung nicht nach einiger Zeit bei der Bank erkundigen, ob diese den Vertrag gekündigt habe. Dies gelte auch dann, wenn er für einen längeren Zeitraum nichts von seiner Bank gehört habe. Die Bank könne sich bei dem Ausspruch der Kündigung dadurch absichern, dass sie das Schreiben z.B. mit Einschreiben inklusive Rückschein versende. Wenn sie das aus Kostengründen nicht nötig habe, gehe das zu ihren Lasten.

Thüringer OLG vom 04.01.2006, Az. 5 W 58/05

Stand: 16.05.2006