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Bankrecht - Sichere Anlage

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Rechtszentrum
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Unzureichende Anlagenberatung bei Anlage eines Tagesgeldkontos

Eine Anlegerin suchte einen Anlageberater auf. Sie wies ihn darauf hin, dass sie lediglich an einer absolut sicheren Form der Geldanlage interessiert sei. Sie wünschte daher eine Anlage in Form einer Sparanlage. Der Berater empfahl eine Anlage in Form von Tagesgeld bei der BFI-Bank, ohne zuvor deren Bonität zu prüfen. Er äußerte gegenüber der Kundin, dass eine Bank nicht in Konkurs fallen könne. Bei der BFI-Bank handelte es sich um eine kleinere Bank, die noch nicht so lange auf dem Markt war. In den Gerlach-Reporten wurde bei dieser Bank zur Vorsicht geraten. Nachfolgend geriet diese Bank in Konkurs. Die Anlegerin verklagte den Anlagenberater auf Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Thüringen verurteilte den Anlagenberater zum Schadensersatz in Höhe von 50.010 Euro. Er habe seine Pflichten zur Aufklärung über die Geldanlage verletzt. Weil die Kundin eine ganz besonders sichere Form der Geldanlage gewünscht habe, müssten auch geringe Risiken weitgehend ausgeschlossen sein. Bei diesen Anlegerzielen sei eine Geldanlage in Form von Tagesgeld normalerweise geeignet. Der Berater hätte jedoch die Bonität dieser Bank überprüfen müssen. Er hätte zumindest in einschlägigen Magazinen, wie vor allem den Gerlach-Reporten recherchieren müssen. Dort sei vor Geschäften mit der BFI-Bank gewarnt worden. Hierauf hätte der Berater die Anlegerin hinweisen müssen.

OLG Thüringen vom 11.01.2005, Az. 8 U 436/04

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