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Bankrecht - Keine Darlehenspflicht

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Rechtszentrum
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Bank braucht ihrem Kunden kein Darlehen anzubieten

Ein Bankkunde hatte sein Geld zunächst in Fonds angelegt. Im Nachhinein stellte sich das als unvorteilhaft heraus und der Kunde wollte einen Kredit aufnehmen. Er verlangte von seiner Bank die Einräumung eines Kredits zu besonders günstigen Konditionen. Die Bank lehnte dies jedoch ab.

Das Kammergericht wies die Klage des Kunden gegen die Bank auf Abschluss eines Darlehensvertrages zu den von ihm vorgegebenen Konditionen ab. Nach dem deutschen Recht sei eine Bank nicht einmal verpflichtet, dem Kunden überhaupt ein Darlehen anzubieten. Die Bank dürfe dies ablehnen, weil insoweit kein Kontrahierungszwang bestehe. Daraus ergebe sich, dass der Kunde erst recht nicht auf ein Angebot zu bestimmten Konditionen bestehen dürfe. Wenn er mit den Konditionen seiner Bank nicht einverstanden sei, könne er sich an ein anderes Kreditinstitut wenden.

KG vom 07.10.2005, Az. 12 W 25/04

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