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Bankrecht - Beratungsaussagen

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 12.10.2005


Aufklärung des Kunden bei dem Erwerb von Wertpapieren

Ein Kunde erwarb über seine Bank u.a. Aktien und Fondsanteile. Er verfügte über Erfahrungen mit festverzinslichen Wertpapieren sowie mit einer Belegschaftsaktie der Firma Siemens. Die Beraterin sagte hinsichtlich der gekauften T-Online-Aktien, dass der Kurs dieser Aktie als Neuemission nur steigen könne. Bezüglich von erworbenen Fondsanteilen an anderen Aktien sowie eines geschlossenen Immobilienfonds behauptete die Bank, dass sie ihn über Risiken und Gefahren bei dem Erwerb von Wertpapieren aufgeklärt habe. Bezüglich eines Branchenfonds habe sie über die “speziellen Risiken” aufgeklärt.

Das Kammergericht sprach dem Kunden Schadensersatz wegen einer unzureichenden Beratung bei den erworbenen Fondsanteilen zu. Die Bank müsse hinreichend darlegen, dass sie ihren Beratungspflichten nachgekommen sei. Der Kunde müsse dabei nicht nur über die allgemeinen, sondern auch die speziellen Risiken aufgeklärt werden. Dies schließe das Verlustrisiko ein. Die Bank müsse auch aufzeigen, welchen genauen Inhalt das Beratungsgespräch gehabt habe. Darüber hinaus sei die Aussage nicht zutreffend, dass der Kurs der T-Online-Aktie als Neuemission nur steigen könne.

KG vom 03.05.2005, Az. 19 U 75/04

Stand: 12.10.2005