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Bankrecht - Ohne Vollmacht

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Ein vollmachtloser Vertreter steht einem Vertragsabschluss nicht immer im Weg.

Ein Treuhänder schloss im Auftrag eines Ehepaares einen Darlehensvertrag mit einer Bank. Die Bank übersandte dem Ehepaar den Vertrag. Die Eheleute antworteten, das sie den Vertrag nunmehr nur zu bestimmten, geänderten Konditionen abschließen wolle. Die Bank stimmte den vorgeschlagenen Konditionen zu. Später stellte sich heraus, dass die Vertretungsvollmacht des eingeschalteten Treuhänders wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz rechtswidrig und damit nicht wirksam war. Die Eheleute verlangten daraufhin die Entlassung aus dem Vertrag, da dieser niemals zustande gekommen sei.

Das Oberlandesgericht Celle wies die Klage ab. Zwar sei zunächst durch den nicht vertretungsberechtigten Treuhänder kein Vertrag zustande gekommen. Allerdings hätten die Eheleute mit den Änderungswünschen gegenüber der Bank ein neues Angebot unterbreitet. Die Bank habe das Angebot angenommen, der Vertrag sei damit wirksam geworden.

OLG Celle vom 07.07.2004, Az. 3 U 22/04

Stand: 14.10.2005