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Bankrecht - Kreditkündigung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Kreditkündigung

Bei einem sogenannten verbundenen Geschäft kann auch gegenüber der Bank gekündigt werden.

Ein Anleger trat einem geschlossenen Immobilienfond bei. Von den Fondsgesellschaftern wurde ihm ein Bankkredit vermittelt. Die Kreditzinsen sollten aus den Gewinnen des Fonds bestritten werden. Die Geschäfte des Fonds liefen schlecht, wegen fehlender Gewinne wurden die Zahlungen eingestellt. Die Bank kündigte den Kredit und verlangte vom Anleger die Darlehensvaluta zurück. Der Anleger verlangte daraufhin seinerseits die Rückzahlung der bisher gezahlten Darlehenszinsen gegen Rückübereignung der Fondsanteile.

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Anlegers. Wenn die Bank, wie im vorliegenden Falle, die Vertriebswege des Immobilienfonds zur Abwicklung eines Kreditgeschäftes nutze, liege ein sogenanntes verbundenes Geschäft vor. Somit könne der Anleger alle Einwendungen, die er gegenüber dem Fonds habe, auch gegenüber der Bank geltend machen. Da er aber von den Fondsinitiatoren über die Verdienstmöglichkeiten und Risiken getäuscht worden sei, habe er das Recht zur Kündigung des Kredites auch gegenüber der Bank. Die Bank sei deshalb zur Rückzahlung der bisherigen Raten und Zinsen verpflichtet. Im Gegenzug müsse der Anleger nur seine Anteile am Fonds übereignen.

BGH vom 14.6.2004, Az. II ZR 374/02

Stand: 14.10.2005