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Arbeitsrecht - Domino-Theorie

Publiziert von:
RA Ralf Böcker
am 15.01.2007


Domino-Theorie

„Domino-Theorie“ und Änderung der Rechtsprechung im Bereich betriebsbedingter Kündigungen.

Kündigt ein Unternehmer aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, muss er nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Auswahl treffen. Diese Auswahl hat dann unter vergleichbaren Arbeitnehmern zu erfolgen, wobei das Gesetz soziale Gesichtspunkte, nach denen die Auswahl zu erfolgen hat, im einzelnen regelt. Dazu gehören Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung (§ 1 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz). Zur Objektivierung der Auswahl unter Berücksichtigung der sozialen Gesichtspunkte wird häufig ein Punktesystem angewendet und mit Hilfe der Punktzahlen eine Rangfolge der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer erstellt.

Entfallen beispielsweise 25 von 100 Arbeitsplätzen, so sind unter Anwendung des Punktesystems die Arbeitnehmer mit den geringsten Punktzahlen zuerst zu kündigen.

Wurde durch eine fehlerhaft ermittelte Rangfolge auch nur einem Arbeitnehmer, der bei richtiger Rangfolge die Kündigung erhalten hätte, nicht gekündigt, waren alle Kündigungen unwirksam. Dies galt auch für den Fall, dass lediglich ein Arbeitnehmer von der Kündigungsliste zu nehmen gewesen wäre. Diese Rechtsprechung ist als „Domino-Theorie“ bekannt geworden.

Mit seiner Entscheidung vom 09.11.2006 (Aktenzeichen 2 AZR 812/05) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Rechtsprechung nunmehr aufgegeben. Der Dominoeffekt entfällt künftig, wenn der Arbeitgeber aufzeigen kann, dass der beschwerdeführende, gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste gekündigt worden wäre. Dann ist diese Kündigung nicht wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam, da sie für die Auswahl nicht ursächlich geworden ist und die Sozialauswahl jedenfalls im Ergebnis ausreichend war.

Damit hat das Bundesarbeitsgericht einen begrüßenswerten Schritt vorgenommen, der praxisorientiert ist. Das Damoklesschwert der Sozialauswahl durch Bildung einer Rangliste unter Verwendung eines Punktesystems hängt damit ein Stückchen höher.

Stand: 15.01.2007