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Arbeitsrecht - Verschulden

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 10.07.2006


Verschulden

Entgeltfortzahlung für zusammengeschlagene Frau

Eine Produktionsarbeiterin saß gemeinsam mit ihrem Bekannten auf dem Balkon ihrer Mutter. Als sie ihr früherer Ehemann dort von der Straße aus erblickte, beleidigte er sie per SMS. Sie ging daraufhin hinunter auf die Straße und forderte ihren früheren Ehemann auf, solche Mitteilungen zu unterlassen. Dieser drohte ihr mit Schlägen, falls sie nicht verschwinde. Als sie zum Haus zurück kam, wurde sie von ihm verfolgt und weiter mit Schlägen bedroht. Sie forderte ihn auf, jemand anders zum Schlagen zu suchen. Daraufhin griff er ihr an den Hals und stieß ihren Kopf gegen die Haustüre. Sie versuchte ihn von sich weg zu drücken und kratzte ihn dabei im Gesicht. Daraufhin schlug er sie vor der Wohnung ihrer Mutter krankenhausreif. Der Arbeitgeber weigerte sich zur Lohnfortzahlung, weil sie ihre Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet habe.

Das Landesarbeitsgericht Köln stellte fest, dass der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Die Arbeitnehmerin treffe kein Verschulden, weil sie in eine Schlägerei verwickelt worden sei. Ein Verschulden wäre nur dann zu bejahen, wenn sie die Schlägerei selbst begonnen oder sie provoziert habe. Dies habe sie jedoch aufgrund ihrer Aufforderung, weitere Beleidigungen zu unterlassen, nicht getan. Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass der Ex-Mann daraufhin tätlich werde. Sie sei aufgrund des Schlages auch berechtigt gewesen, den früheren Ehemann von sich wegzudrücken.

LAG Köln vom 14.02.2006, Az. 1303/05

Stand: 10.07.2006