Überstunden
Möglicherweise sind Sie als Arbeitnehmer in der glücklichen Lage, in einem Unternehmen mit ausgelasteter Produktion zu arbeiten.
In bestimmten Monaten häufen sich die Überstunden und Sie fragen sich, ob Sie überhaupt Überstunden machen müssen und ob Sie diese bezahlt bekommen. Fest steht, dass Beschäftigte Überstunden nicht einfach ablehnen dürfen.
Wer grundsätzlich Überstunden verweigert, kann gekündigt werden, so entschied das Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 10 Ca 9795/04.
Wer jedoch außerhalb der Arbeitszeit Wichtiges zu erledigen hat, darf nein sagen, ohne Ärger befürchten zu müssen. Grundsätzlich können Überstunden nur in begründeten Fällen angeordnet werden. Dazu zählen krankheitsbedingter Ausfall von Mitarbeitern oder unerwartete Aufträge.
Der Arbeitgeber muss auch darauf achten, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, in Ausnahmen sind auch 60 Stunden möglich, nicht überschritten wird. Wenn der Arbeitgeber dieses nicht beachtet und mehr Arbeitszeit verlangt, macht er sich strafbar.
Dies gilt nicht für absolute Notfälle wie bei Feuer oder Überschwemmung.
Im Übrigen müssen Überstunden nicht immer bezahlt werden. Im Einzelnen kommt es hier auf den Arbeits- oder Tarifvertrag an. Der Arbeitgeber darf, wenn nichts geregelt ist, statt Geld auch Freizeitausgleich gewähren. Oftmals sind geringfügige Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten.
Grundsätzlich gilt auch, wer ohne Anweisung länger arbeitet, kann leer ausgehen. Der Arbeitnehmer muss daher im Streit nachweisen, dass die Mehrarbeit angeordnet wurde beziehungsweise notwendig war und vom Arbeitgeber entgegengenommen wurde. Hierfür sollte der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führen und sich diese vom Arbeitgeber gegenzeichnen lassen. Soweit Überstunden in Geld vergütet werden, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschlag. Einen höheren Stundenlohn gibt es nur dann, wenn das der Tarif - oder Arbeitsvertrag so regelt.
Stand: 15.12.2006
