AdvoGarant

Arbeitsrecht - Stilllegungsabsicht

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 11.08.2006


Stilllegungsabsicht

Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Eine Firma meldete Insolvenz an und gründete eine Auffanggesellschaft. Wenige Tage später kündigte der Insolvenzverwalter einem Verkaufsingenieur wegen einer bevorstehenden Betriebsschließung. Dieser erhob dagegen Klage beim Arbeitsgericht. Einige Monate später nahm die Auffanggesellschaft in den ursprünglichen Firmenräumen und mit einem Teil der dort tätig gewesenen Mitarbeiter den Betrieb auf.

Das Landesarbeitsgericht Köln stellte fest, dass die Kündigung rechtswidrig gewesen sei. Als Kündigungsgrund komme nur der Entschluss zu einer Betriebsstilllegung in Frage. Dieser liege jedoch nicht vor, weil es zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an einem ernsthaften und endgültigen Entschluss zur Schließung gefehlt habe. Ein Insolvenzantrag spreche nicht für eine solche Absicht. Darüber hinaus spreche vor allem die Gründung der Auffanggesellschaft in den Räumlichkeiten des Unternehmens gegen eine endgültige Stilllegungsabsicht. Das gelte erst Recht dann, wenn ein Teil des früheren Personals in diese Auffanggesellschaft übernommen worden sei. Zweifel seien auch angebracht, weil die angeblich vorgesehene Schließung nicht bei Firmenkunden etc. publik gemacht worden sei.

LAG Köln vom 30.01.2006, Az. 14 (13) Sa 1359/05

Stand: 11.08.2006