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Arbeitsrecht - Personalabwerbung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 09.05.2006


Personalabwerbung

Abwerben am Arbeitsplatz durch dortige Anrufe.

Ein Personalberatungsbüro war auf der Suche nach neuen Arbeitnehmern für ihren Auftraggeber im Vertriebsbereich. Hierzu rief es mehrere Mitarbeiter über das Festnetz der Firma sowie über das für Dienstgespräche zur Verfügung gestellte Mobiltelefon an. Die betroffene Firma war der Ansicht, dass dieses Handeln wettbewerbswidrig sei und beantragte den Erlass einer Untersagungsverfügung. Das Landgericht gab der Klage statt. Hiergegen legte das beklagte Unternehmen Revision ein.

Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Landgerichtes auf. Normalerweise sei das Abwerben der Mitarbeiter eines anderen Unternehmens erlaubt. Anders sei dies nur dann, wenn dies mit unlauteren Mitteln geschehe. Hiervon sei auszugehen, wenn eine Kontaktaufnahme über die Telefone/Diensthandys des Arbeitgebers erfolge, die über eine erste kurze Kontaktaufnahme hinausgehe. Das Landgericht müsse noch weitere Feststellungen darüber erheben, inwieweit es sich bei den Anrufen lediglich um eine erste Kontaktaufnahme gehandelt habe.

BGH vom 09.02.2006, Az. I ZR 73/02

Stand: 09.05.2006