PC-Krankheit
Anerkennung Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit bei PC-Tätigkeit
Eine Beamtin des gehobenen Dienstes erlitt durch ihre langjährige Tätigkeit an PC-Standardtastaturen sowie Mäusen eine Sehnenscheidenentzündung an der rechten Hand. Sie konnte ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und beantragte die Anerkennung als Dienstunfalls in Form einer Berufserkrankung. Als dies abgelehnt wurde, verklagte sie ihren Dienstherrn.
Das Verwaltungsgericht Göttingen gab ihrer Klage statt. Bei einer Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand aufgrund eines derartigen Einsatzes am PC komme eine dienstunfallrechtliche Tätigkeit in Betracht, wenn von den konkret auszuführenden Verrichtungen typischerweise eine besondere Gefährdung ausgehe. Diese müsse unabhängig von der individuellen Veranlagung sein. Bei der von der Beamtin vorliegend ausgeübten Tätigkeit, habe eine solche besondere Gefährdung bestanden, weil die dienstliche Nutzung der Maus mit der Hand länger als drei Stunden pro Tag erfolgt und die Arbeitsfrequenz der Mausbenutzung dabei sehr hoch gewesen sei.
VG Göttingen vom 22.08.2006, Az. 3 A 38/05
Stand: 11.11.2006
