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Arbeitsrecht - Mitarbeiterfehler

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 10.07.2006


Mitarbeiterfehler

Ein Rechtsanwalt wollte am letzten Tag vor dem Ablauf der Berufungsfrist bei einem Landesarbeitsgericht Berufung gegen ein Urteil per Fax einlegen.

Er setzte dieses auf und beauftragte einen Mitarbeiter mit der Versendung. Dabei sollte dieser auch die Faxnummer ermitteln. Der Mitarbeiter suchte aus Versehen die Faxnummer des Arbeitsgerichtes heraus und schickte das Fax dorthin. Infolgedessen kam es erst einen Tag nach Fristablauf beim Landesarbeitsgericht an.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg verwarf die Berufung als unzulässig. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht zu gewähren. Der Rechtsanwalt habe fahrlässig gehandelt, weil er den Mitarbeiter nicht zu der Überprüfung veranlasst habe, ob er wirklich die zutreffende Faxnummer herausgesucht hatte.

LAG Nürnberg vom 08.03.2006, Az. 7 Sa 13/06

Stand: 10.07.2006