Klagezulassung
Nachträgliche Klagezulassung wegen einem Krankenhausaufenthalt.
Ein Elektroinstallateur erhielt von seinem Arbeitgeber aufgrund von Fehlzeiten und seines exzessiven Alkoholgenusses über einen längeren Zeitraum die fristlose Kündigung. Dieses Schreiben war ihm bereits vor fast 2 Wochen angekündigt worden. Der betroffene Arbeitnehmer klagte erst einen Monat nach Zugang der Kündigungsschutzklage und bat um nachträgliche Zulassung. Er begründete dies damit, dass er seit dem Erhalt der Kündigung in eine Fachklinik zur Entgiftung eingewiesen worden sei. Er habe bis zu der Entlassung nach fast einem Monat die Station nicht verlassen dürfen.
Das Landesarbeitsgericht Köln schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an und lehnte eine nachträgliche Zulassung der Klage ab. Es reiche hierfür nicht bereits aus, dass der Betroffene sich in einer Klinik aufgehalten und die Station nicht habe verlassen dürfen. Er müsse schon näher darlegen, weshalb er nicht in der Klinik eine Klage formuliert bzw. einen Dritten damit beauftragt habe. Ebenso hätte er die Klage telefonisch an die Arbeitsagentur übermitteln können.
LAG Köln vom 01.03.2006, Az. 3 Ta 23/06
Stand: 16.05.2006
