Internetzugang
Betriebsrat verlangt Internetzugang.
Ein Arbeitgeber betrieb 84 Bau- und Gartenmärkte. In einem dieser Märkte befand sich ein fünfköpfiger Betriebsrat, der zwar über einen PC mit Nerzwerkanschluss, jedoch über keinen Zugang zum Internet verfügte. Es bestand allerdings die Möglichkeit, das unternehmensweite Intranet zu nutzen sowie E-Mails zu versenden und zu empfangen. In dem betreffenden Markt verfügten von den etwa 90 Mitarbeitern nur der Marktleiter und sein Stellvertreter über einen Internetanschluss. Der Betriebsrat verlangte nunmehr, dass ihm ebenfalls ein Internetzugang zur Verfügung gestellt werde. Der Arbeitgeber weigerte sich. Das Arbeitsgericht Herne gab dem Antrag des Betriebsrates auf Verpflichtung zur Einrichtung eines Internetzuganges statt. Das von der Arbeitgeberin im Wege der Beschwerde angerufene Landesarbeitsgericht wies diesen Antrag des Betriebsrates hingegen ab. Hiergegen legte der Betriebsrat Rechtsbeschwerde ein.
Das Bundesarbeitsgericht wies die Beschwerde des Betriebsrates zurück. Dieser habe keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzuganges nach § 40 Abs. 2 BetrVG. Diese Vorschrift setze voraus, dass der Anschluss an das Internet zu der Erfüllung seiner Aufgaben als erforderlich anzusehen sei. Die Erforderlichkeit ergebe sich nicht bereits aus dem Argument, dass das Internet tagesaktuelle Informationen über Gesetzesänderungen und neue Vorschriften vermittle. Der Betriebsrat habe nicht näher dargelegt, weshalb er hierzu nicht auf andere Quellen zurückgreifen könne, beziehungsweise die zeitnahe Information über aktualisierte Kommentare und Gesetzessammlungen nicht ausreichen würde. Darüber hinaus könne der Betriebsrat nicht ohne die Berücksichtigung betrieblicher Belange den Zugang zu jeder Informationsquelle verlangen. Im vorliegenden Fall besitze nur die Geschäftsführung einen Internetzugang. Der Betriebsrat habe nicht den gleichen Anspruch auf Ausstattung seiner Räumlichkeiten wie die Geschäftsführung, weil diese andere Aufgaben habe.
BAG vom 23.08.2006, 7 ABR 55/05
Stand: 27.03.2007
