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Arbeitsrecht - In Behandlung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 17.09.2006


Kündigungsschutz in Kleinbetrieb

Eine Arztelferin arbeite in einer Arztpraxis, in der außer ihr lediglich eine Aushilfe als weitere Mitarbeiterin beschäftigt wurde. Nachdem sie sich das zweite Mal in stationäre Behandlung in ein Krankenhaus begeben hatte, kündigte ihr der Arbeitgeber während des stationären Aufenthaltes. Hiermit war die Arzthelferin nicht einverstanden. Nach ihrer Auffassung sei die Kündigung zur Unzeit ausgesprochen worden. Darüber hinaus sei die Kündigung treuwidrig, weil sie wegen einer arbeitsplatzbedingten Erkrankung ausgesprochen worden sei.

Das Landesarbeitsgericht Köln schloss sich der Ansicht der Vorinstanz am und wies die Klage der Arzthelferin auf Weiterbeschäftigung ab. Zunächst einmal handele es sich bei ihrem Unternehmen um einen sogenannten Kleinbetrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz nicht gelte. Der Ausspruch einer Kündigung dürfe grundsätzlich auch während einer Erkrankung und einem damit verbundenen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erfolgen. Etwas anderes gelte nur, wenn ein Arbeitnehmer einen schweren Arbeitsunfall erlitten habe und unmittelbar vor der dadurch notwendigen Operation eine Kündigung ausgehändigt erhalte. Darüber hinaus sei die Kündigung aufgrund einer Erkrankung nicht treuwidrig nach § 242 BGB. Dies ergebe sich daraus, dass eine solche Kündigung selbst bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes zulässig gewesen wäre.

LAG Köln vom 13.02.2006, Az. 14 (3) Sa 1363/05

Stand: 17.09.2006