Arbeitsrecht - Frühverrentung II |
||
Frühverrentung von Arbeitnehmern - Rente wegen Erwerbsminderung. |
||
|
Wenn Ihre Mitarbeiter wegen ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, zahlen die Rentenversicherungsträger auf Antrag eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Dabei ist zwischen folgenden Rentenformen zu unterscheiden: Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit:
Teilweise Erwerbsminderung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Stand: 13.12.2006 |
||
|